Mögliche Übermittlungsszenarien

Im Folgenden werden zwei Szenarien beschrieben, wie der ePflegebericht datenschutzkonform und sicher übermittelt werden kann. Dazu werden zwei Dienste der Telematikinfrastruktur genutzt. Diese Szenarien erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und sind mitunter abhängig von der Gesetzgebung und im Bereich der elektronischen Patientenakte abhängig von den Spezifikationen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).

Variante 1 - Nutzung der elektronischen Patientenakte im Rahmen der TI

Im Fall, dass die elektronische Patientenakte der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt werden soll, muss zuerst die Einwilligung zur Datenübermittlung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) eingeholt werden. Wird diese seitens des Patienten oder in diesem Fall seitens der Betreuerin Frau Schimanski nicht erteilt, wird der ePflegebericht nicht übermittelt. Andernfalls wird der ePflegebericht in der elektronischen Patientenakte des Patienten im Rahmen der TI abgelegt. Nun wird geschaut, ob für die Einrichtungen, die Zugriff auf das Dokument haben sollen, noch Leserechte erteilt werden müssen. Ist dies der Fall, muss Frau Schimanski entscheiden, ob sie das machen möchte oder jemand aus dem Krankenhaus "Auf der Grünen Wiese" dies übernehmen soll. Die Person(engruppe), für die sie sich entscheidet, erteilt den Empfängern einen mindestens lesenden Zugriff. Haben die Einrichtungen den Zugriff schon, muss der Abschnitt der Rechtevergabe nicht durchgeführt werden. Nun können die weiterbetreuenden Einrichtungen, in diesem Fall der Pflegedienst "Pflegen in Halle GmbH", auf den ePflegebericht zugreifen und diesen in ihr System integrieren.

Sollte im Nachhinein der Bedarf festgestellt werden, dass auch andere Einrichtungen, z. B. die Praxis des Hausarztes von Herrn Schimanski, auf den ePflegbericht zugreifen sollen, können die entsprechenden Leserechte auf den ePflegbericht im Nachhinein noch freigegeben werden.

Variante 1 - EPA

Variante 2 - Nutzung von KIM im Rahmen der TI

Die zweite Variante nutzt den Dienst KIM der Telematikinfrastruktur (TI).

Auch hier muss zuerst die Einwilligung zur Datenübermittlung nach der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) eingeholt werden. Wird diese seitens des Patienten oder in diesem Fall seitens der Betreuerin Frau Schimanski nicht erteilt, wird der ePflegebericht nicht übermittelt. Ansonsten wird der ePflegebericht mittels KIM an die weiterversorgenden Einrichtungen, hier wieder den Pflegedienst "Pflegen in Halle", versendet, dort empfangen und in das IT-System importiert. Variante 2 - KIM