Hintergrund

Die vernetzte Versorgung als theoretisches Ideal dient dem Gesetzgeber als Entwurf einer sicheren und effektiven Gesundheitsversorgung. Dies gilt vor dem Hintergrund einer zunehmenden Differenzierung und Spezialisierung in der Gesundheitsversorgung, sowie der demographischen Entwicklung in Deutschland insbesondere für eine wachsende Zahl pflegebedürftiger Menschen. Mit ambulanten Pflegediensten, teilstationären Einrichtungen (z.B. Tagespflege), der Krankenhauspflege, sowie den verschiedenen Ausprägungen der Kurz- und Langzeitpflege hat sich in den letzten Jahren auch in der Pflege ein Geflecht an unterschiedlichen Versorgungsformen gebildet.

Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz hat das Entlassungsmanagement als einen Teil der Krankenhausbehandlung definiert. Die Krankenhäuser sind hierbei aufgefordert, ein Versorgungsmanagement zur Gewährleistung des nahtlosen Übergangs von der Krankenhausbehandlung in eine stationäre oder ambulante Rehabilitation oder Pflege aufzubauen. Ein solches nahtloses Versorgungsmanagement bedarf eines kontinuierlichen Informationsflusses, denn so wie ein*e Patient*in zwischen den verschiedenen Akteur*innen wechselt, müssen auch seine relevanten Gesundheitsinformationen rechtzeitig an die weiterversorgende Einrichtung gesandt werden, schließlich gefährden Informationslücken die Patient*innensicherheit [1]. Ein Zusammenhang, auf den insbesondere pflegebedürftige Menschen angewiesen sind, da sie den Informationsfluss ihrer Gesundheitsdaten nur eingeschränkt selbständig steuern können. Somit zählt ein lückenloser Informationsfluss zu den wichtigsten Konzepten, die einer Umsetzung der vernetzten Versorgung dienen.

Neben notwendigen medizinischen Daten werden auch pflegerische Informationen als zentraler Bestandteil der Gesundheitsinformationen mehr an Bedeutung gewinnen. Unabhängig von den Versorgungsformen ergeben sich diese immer aus dem Pflegeprozess, der als kybernetischer Kreislauf pflegerischem Handeln eine Struktur gibt.

Der Pflegeprozess umfasst als Schritte

  • eine Informationssammlung als Darstellung des aktuellen Zustands der pflegebedürftigen Person
  • die Ableitung von Pflegediagnosen bzw. Pflegeproblemen
  • daraus resultierende Ziele pflegerischen Handelns
  • die Planung pflegerischer Maßnahmen
  • die Durchführung pflegerischer Maßnahmen
  • und die Evaluation der durchgeführten Maßnahmen, die wieder zur Informationssammlung führt.

Dass Gesundheitstelematik immer auch Telematik in der Pflege ist [2], wird durch die von der Gesundheitsministerkonferenz beschlossene Errichtung eines länderübergreifenden elektronischen Berufsregisters für Gesundheitsfachberufe deutlich. Dieses wird als virtuelles Trustcenter zukünftig die Aufgaben einer zentralen Registrierungsstelle und Ausgabe der Heilberufsausweise an die insgesamt ca. 40 Berufsgruppen im Gesundheitswesen übernehmen [3]. Die Pflege wird somit zukünftig auch aktiv an der Gesundheitstelematik beteiligt sein. Mit diesem Implementierungsleitfaden leistet sie einen ersten aktiven Beitrag zur Gestaltung einer vernetzten Versorgung in der Zukunft.

Scope

Ähnlich dem Arztbrief dient der Pflegebericht in Verlegungs- oder Entlassungsszenarien als Dokument zur Weiterleitung pflegerischer Informationen über Institutionsgrenzen hinweg. Dies gilt unabhängig von der Form der Versorgung oder Institution. Mithilfe des Pflegeberichts aggregieren ausgebildete Pflegekräfte ihre Pflegedokumentation, die auf dem gesetzlich festgeschriebenen Pflegeprozesses (s.o.) basiert. Der Pflegebericht bildet auf diesem Wege die Basis für eine Kommunikation mit nachgeordneten pflegerischen Einrichtungen, darf aber nicht als Weiterleitung der pflegerischen Verlaufsdokumentation gesehen werden. Bisherige Pflegeberichte sind oftmals formularbasiert („Pflegeüberleitungsbogen“), wobei sich die Struktur oder die abgefragten Inhalte zwischen einzelnen Einrichtungen deutlich unterscheiden können.

Er unterscheidet sich von Nursing Minimum Data Sets, deren Ziel in der Bereitstellung spezieller Kennzahlen für statistische und politische Zwecke liegt [4]. Der Pflegebericht stellt das adäquate Instrument zur Weiterleitung pflegerischer Informationen in einer vernetzten Versorgung dar.

Nutzer*innen

Institutionen

Zu den an einem möglichen Informationsaustausch beteiligten Einrichtungen zählen grundsätzlich alle beteiligten (Pflege-)Einrichtungen, die nach den jeweiligen Versorgungssegmenten unterschieden werden können.

Im stationären Segment zählen dazu:

  • Krankenhäuser,
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen,
  • Altenwohnheime, Altenheime, Pflegeheime,
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen und
  • Hospize

Im ambulanten Sektor erfolgt eine professionelle Versorgung durch Einrichtungen der häuslichen Kranken- oder Altenpflege, wie ambulante Pflegedienste oder Sozialstationen.

Darüber hinaus gibt es im Umfeld der pflegebedürftigen Person und ihrer pflegerischen Versorgung weitere Einrichtungen, die zumindest einzelne Aspekte pflegerischer Informationen liefern oder für ihren speziellen Anteil an der Patientenversorgung nutzen. Die Versorgung mit Hilfsmitteln oder Medikalprodukten im Rahmen der Inkontinenz- oder Wundversorgung bzw. der enteralen Ernährung (Ernährung mittels einer Sonde) wird (meist) außerhalb des Krankenhauses von Sanitätshäusern oder Homecare-Versorgern übernommen.

Eine weitere Gruppe beteiligter Institutionen bilden die ambulanten allgemeinmedizinischen bzw. fachärztlichen Praxen, sowie physio- bzw. ergotherapeutische oder logopädische Praxen.

Für die Zukunft ist durchaus vorstellbar, einzelne Aspekte der pflegerischen Informationsweiterleitung auch mit den Sozialleistungsträgern (z.B. Krankenkassen, Pflegekassen, Pflegestützpunkten, Medizinischem Dienst der Krankenversicherung) auszutauschen, z.B. im Rahmen der Einstufungsbegründung oder der Begründung für Hilfsmittelversorgungen.

Akteur*innen

Innerhalb der Krankenhäuser, stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen und Hospize übernehmen meist Pflegefachfrauen und Pflegefachmänner die Rolle der Autor*innen bzw. Empfänger*innen.

Auch in den Sanitätshäusern und bei den Homecare-Versorgern sind es oftmals Pflegefachkräfte, die im Rahmen eines Wundmanagements oder der enteralen Ernährung an einer Versorgung pflegebedürftiger Personen und damit an einer pflegerischen Informationsweiterleitung beteiligt sind.

Mögliche Beteiligte im Rahmen einer multidisziplinären Versorgung sind Sozialarbeiter*innen im Gesundheitswesen (die z.B. oftmals die Heimplatzsuche übernehmen), Physio- bzw. Ergotherapeuten (in die Hilfs- und Heilmittelversorgung eingebunden), Logopäd*innen und Haus- bzw. Fachärzt*innen.

Abschließend sollten pflegende Angehörige und die Pflegebedürftigen selbst in den Informationsfluss mit eingebunden bzw. über die ausgetauschten Informationen ggf. informiert werden.

Referenzen

[1] Hellesø R, Lorensen M, Sorensen L (2004) Challenging the information gap – the patients transfer from hospital to home health care. Int J Med Inform. 2004 (73) 569-580.

[2] Hübner U (2006) Telematik in der Pflege: gewährleistet die elektronische Gesundheitskarte (eGK) eine verbesserte Versorgung für pflegebedürftige Bürgerinnen und Bürger? GMS Med Infom Biom Epidemiol. 2006, 2(1).

[3] Hübner U, Staemmler M (2009) Das elektronische Berufsregister für Gesundheitsberufe. Public Health Forum. 17:25-27.

[4] Berthou, A. and Junger, A. (1999) NURSING data - Modell eines Informationssystems für die Gesundheits- und Krankenpflege. Ecublens. Available from: http://www.isesuisse.ch/nursingdata/de/dokumente/modele_systeme_information_d.pdf (Accessed 27th February 2008).

[5] Goossen, W.T.F. et al (2004) Development of a Provisional Domain Model for the Nursing Process for Use within the Health Level 7 Reference Information Model. Journal of the American Medical Informatics Association. 11,3 pp.186-194