Die Betriebsstättennummer (BSNR) entspricht der bis zum 30. Juni 2008 gültigen siebenstelligen KV-Abrechnungsnummer, ergänzt um zwei angehängte Nullen. Sie identifiziert die Arztpraxis als abrechnende Einheit und ermöglicht die Zuordnung ärztlicher Leistungen zum Ort der Leistungserbringung. Dabei umfasst der Begriff Arztpraxis auch Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Institute, Notfallambulanzen sowie Ermächtigungen an Krankenhäusern. Stellen 1–2: KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel[1] Stellen 3–7: eindeutige Identifikationsnummer der KV, in deren Bereich die Betriebsstätte liegt Stellen 8, 9: „00“
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