Grundlagen und Überblick

DEMIS

Die elektronische Meldung ersetzt die ursprüngliche papierbasierte Meldung gemäß § 6 Abs. 1 IfSG. Die Meldeinhalte orientieren sich an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie sie in § 9 Abs. 1 IfSG definiert sind. Viele Meldeinhalte sind für alle meldepflichtigen Infektionskrankheiten gleich, z.B. die Angaben zur betroffenen Person. Hinzu kommen für jede Infektionskrankheit spezifisch zu erfassende Angaben, die sich im Element "DiseaseInformation[MeldekategorieCODE]" finden.

Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Daher sind die meisten Angaben nicht als Pflichtfelder angelegt, d.h. die Meldung kann auch abgesetzt werden, wenn Informationen nicht vollständig vorliegen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat jedoch unverzüglich nach deren Vorliegen an das Gesundheitsamt zu erfolgen.

Ein Ziel von DEMIS ist der erleichterte Informationsaustausch und damit auch Reduktion des Arbeitsaufwandes sowohl auf Seiten der Melder als auch auf Seiten der Meldeempfänger. Die möglichst vollständige Eingabe von vorliegenden Informationen reduziert Recherchen und Nachfragen der Gesundheitämter und trägt zur Datenqualität entscheidend bei, wodurch Infektionsmaßnahmen früher und gezielter getroffen werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die in diesem Implementierungsleitfaden spezifizierte Meldung und deren Inhalte bildet das Infektionsschutzgesetz insbesondere mit §6 Absatz 1 IfSG bzw. §9 Absatz 1 IfSG.

Überblick

Am Beispiel von COVID-19 gibt die folgende Grafik einen groben logischen Überblick über die innerhalb der verschiedenen Bestandteile der Meldung abgebildeten Inhalte. Diese Meldungsstruktur ist für die weiteren Meldetatbestände gemäß §6 Absatz 1 IfSG (namentliche Meldung von verschiedenen Krankheiten) adaptiert. Eine Detaillierung dieser Inhalte, sowie die meldetatbestands-spezifischen Anpassungen sind den jeweiligen Unterabschnitten dieses Implementierungsleitfadens zu entnehmen.

Hinweis: Durch Beschränkungen des zum Einsatz kommenden Modellierungswerkzeuges, kann die Meldungsstruktur nur mit kleineren Einschränkungen dargestellt werden. Vererbungshierarchien werden beispielsweise nur unzureichend visualisiert und Referenzierungen nur unvollständig wiedergegeben. Den normativen Kern dieses Implementierungsleitfadens bilden daher die jeweiligen FHIR-Artefakte und nicht dieser Grafik!

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Dem Muster der elektronischen Erregernachweismeldung folgend, wird auch die namentliche Meldung einer Krankheit gemäß §6 Absatz 1 IfSG in DEMIS über ein FHIR Document abgebildet. Das in der DEMIS Kernspezifikation profilierte NotificationBundle (Bundle) wird hier weiter als NotificationBundleDisease spezialisiert, um die Besonderheiten einer Meldung gemäß §6 Absatz 1 IfSG zu berücksichtigen. Ebenso verhält es sich mit der abstrakten Notification (Composition), die weiter zu einer ebenfalls abstrakten NotificationDisease profiliert wird. Die NotificationDisease ist wiederum Ausgangspunkt für die Profilierung von NotificationDiseaseCVDD, welche die spezifischen strukturellen Besonderheiten der COVID-19-Meldung abbildet und Inhalte kodiert, die eine eindeutige Unterscheidung von Meldetatbeständen ermöglichen. Für die anderen in §6 Absatz 1 genannten Krankheiten sind entsprechende Unterprofile definiert.

Bezüglich der strukturellen und inhaltlichen Abbildung der "Betroffenen Person" und des "Melders" folgt man auch bei der Meldung gemäß §6 Absatz 1 IfSG den Vorgaben der für DEMIS spezifizierten Erregernachweismeldung. Auf diese Aspekte und die jeweils zu beachtenden Besonderheiten wird im Rahmen dieses Implementierungsleitfadens daher nicht mehr gesondert eingegangen. An dieser Stelle sei lediglich auf den entsprechenden Implementierungsleitfaden für DEMIS Common (Basismeldeinhalte) verwiesen.

Die wesentlichen "fachlichen" Inhalte der COVID-19-Meldung werden über "sections" innerhalb der NotificationDiseaseCVDD-Composition referenziert. Hierbei ist zwischen den folgenden Inhalten zu unterscheiden:

  • Kerninformationen zum Meldetatbestand (hier COVID-19) werden über DiseaseCVDD abgebildet. Hierbei handelt es sich um eine indirekte Profilierung einer FHIR Condition, über welche primär der Meldetatbestand sowie zugehörige Angaben (Symptome/Manifestationen, Verifikationsstatus etc.) abgebildet werden.

  • Klinische und epidemiologische Angaben, die für beliebige (der in §6 Absatz 1 benannten) Krankheiten relevant sind (z.B. Hospitalisierung, Angaben zum Tod, Angaben zur Exposition), werden über DiseaseInformationCommon dargestellt. Hierbei handelt es sich um ein spezifisches Profil einer FHIR QuestionnaireResponse, welche sich auf einen vorab definierten Fragebogen (DiseaseQuestionsCommon) bezieht. Instanzen von DiseaseInformationCommon können je nach Inhalt auf weitere Ressourcen verweisen. Dazu gehören beispielsweise Hospitalization-Ressourcen (Encounter) und/oder Organization-Ressourcen.

  • Klinische und epidemiologische Angaben, die für COVID-19 spezifisch sind (z.B. Impfstatus und Infektionsumfeld), werden über Ressourcen vom Typ DiseaseInformationCVDD abgebildet. Auch hierbei handelt es sich um ein Profil einer FHIR QuestionnaireResponse, welches auf einen vordefinierten Fragebogen (DiseaseQuestionsCVDD)) verweist. Aus der Ressource heraus kann auf weitere Ressourcen (z.B. ImmunizationInformationCVDD) verwiesen werden.

Kodierung und Displaynamen

Wo möglich wurden Valuesets mittels SNOMED-CT kodiert. Die Displaynamen entsprechen aktuell den Displaynamen, wie sie in der vom RKI bereitgestellten, die Meldung verarbeitenden Software SurvNet@RKI hinterlegt sind. Die Displaynamen werden bei Vorliegen der offiziellen deutschen Übersetzungen der SNOMED-Codes durch das BfArM mittelfristig ersetzt werden.

Ergänzend erfolgt die Beantragung neuer SNOMED-Codes, wo dies für die Erfassung aller für die Meldung relevanten Informationen notwendig ist. Diese Codes, die meist einzelnen Ausprägungen in Valuesets mit überwiegend kodierten Variablen entsprechen, werden bei Vorliegen der neuen SNOMED-Codes in den Valuesets ergänzt.

In diesem Zusammenhang behalten wir uns vor, die offiziellen Übersetzungen der SNOMED-Codes durch weitere Angaben (in Klammern) im Displaynamen zu ergänzen. Dies betrifft beispielsweise Impfstoffbezeichungen. Diese Angaben sollen es den Meldern einfacher machen, die verimpften Impfstoffe in der Auswahlliste auszumachen. Bisher ist es zudem mit SNOMED-CT oft nicht möglich, numerische Angaben, z.B. zur Länge eines Symptoms (z.B. "Husten von mehr als 14 tagen Dauer" für BPSD) oder zu einem Befund (z.B. "Hämatokrit > 120% des Normwertes" für HFAD etc.), zu kodieren. Auch hier werden entweder neue SNOMED-Codes zur Verfügung gestellt oder Displaynamen auch nach Vorliegen der offiziellen deutschen Übersetzung der SNOMED-Codes durch entsprechende Angaben (in Klammern) ergänzt.

Kodierung von Ländern und Landkreisen

Die Kodierung von Ländern und Landkreisen erfolgt mittels des national und international verwendeten ISO-3166-Länder-Kodiersystems und über ein Kodiersystem, das in der Gesundheitsamtssoftware SurvNet verwendet wird.

Symptome

Symptome sind für die einzelnen Meldekategorien in der "Condition" des FHIR-Profils "Disease[MeldekategorieCODE]" abgebildet. Erkrankungsspezifische Valuesets sind für die einzelnen Meldekategorien hinterlegt. Die Valuesets enthalten neben Symptomen auch Komplikationen sowie Krankheitsformen und Befunde, die für die Meldekategorie relevant sind. Die Kodierung der Symptome erfolgt verbindlich mit SNOMED-CT.

Verdachtsmeldungen akute Hepatitis und Typhus/Paratyphus

Für die in § 6 Abs. 1 Nr. 1 IfSG genannten Meldekategorien ist bereits der Verdacht auf eine Erkrankung meldepflichtig. Der Verdacht ergibt sich klinisch aus Symptomen, Befunden und Anamnese und wird individuell durch die ärztliche Bewertung gestellt. Insbesondere für die akute Virushepatitis sowie für Typhus und Paratyphus ist eine Zuordnung zu einer konkreten Meldekategorie (Hepatitis A-E bzw. Typhus oder Paratyphus) im Stadium des Verdachts oft schwierig. Aus diesem Grund wurden die Meldekategorien "akute Virushepatitis, nicht spezifiziert (HXXD)" und "Typhus abdominalis oder Paratyphus ohne Erregernachweis (SXXD)" eingeführt.

Impfangaben für Erkrankungen ohne zugelassenen Impfstoff in Deutschland

Für einige Meldekategorien sind Impfstoffe in Deutschland aktuell noch nicht zugelassen, haben aber Zulassungen außerhalb der Europäischen Union oder sind in der Entwicklung und können in den nächsten Jahren erwartet werden. Für diese Meldekategorien wurde das FHIR-Profil "ImmunizationInformation" bereits angelegt. Für den seltenen Fall, das ihre Patientin oder ihr Patient einen in Deutschland noch nicht zugelassenen Impfstoff im Ausland erhalten hat (oder in der Vergangenheit einen nicht mehr im Umlauf befindlichen Impfstoff erhalten hat), kann hier "Sonstige" ausgewählt und weitere Angaben zum Imfpstoff und dem Datum der Impfung im Freitextfeld gemacht werden. Für die meisten Impfstoffe werden die Valuesets mit erteilter Zulassung fortlaufend erweitert.

Weitere Hinweise

Grundlage dieses Implementierungsleitfadens ist HL7 FHIR in der Version 4.0.1.