Terminsynchronisation - TVS


IG-Version: 1.8.0

Verfasser: kv.digital GmbH

Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Simplifier-Projekt: Terminsynchronisation – TVS


Klarstellung zur Lesbarkeit

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Implementation Guide auf eine geschlechterspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral zu verstehen sein und alle Geschlechter gleichermaßen einschließen.

Ebenso wird der Begriff Ärzte als Sammelbegriff verwendet, der auch Psychotherapeuten einschließt.


Begriffsbestimmung

Bei einem Terminverwaltungssystem (TVS) kann es sich um ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit integrierter Terminverwaltung handeln oder um eine eigenständige Terminverwaltung für Patiententermine.


Einordnung der Schnittstelle Terminsynchronisation – TVS

Mit der Implementierung der Schnittstelle Terminsynchronisation – TVS sind alle Funktionalitäten der Schnittstelle Abrechnungsinformation – PVS bereits inkludiert.

Nähere Informationen zu der Schnittstelle Abrechnungsinformation – PVS können dem zugehörigen Implementierungsleitfaden entnommen werden:

Zum Implementierungsleitfaden: Abrechnungsinformationen – PVS


Die Authentifizierung zur Nutzung der Schnittstelle erfolgt mittels des SMC-B analog dem E-Rezept. Nähere Informationen hierzu sind in der unten verlinkten Spezifikation zu finden.


Im Partnerportal der kv.digital GmbH sind die Spezifikationen der aktuellen FHIR-Schnittstellen sowie der Authentifizierungsschnittstelle der kv.digital GmbH veröffentlicht:

  • 116117 Terminservice – Authentisierung, die definiert, wie die Authentifizierung gegen den 116117 Terminservice erfolgt

  • 116117 Terminservice – Terminsynchronisation, die die vorliegenden Ressourcen inkludiert,

  • 116117 Terminservice – Abrechnungsinformation als eigenständiger Teil der Terminsynchronisation sowie

  • 116117 Terminservice – Vermittlungscode, die definiert, wie ein Vermittlungscode aus einem PVS heraus angefordert und auf eine Überweisung aufgebracht werden kann.

Zu den Spezifikationen


Einleitung und Hintergrund

Im § 370a Abs. 5 SGB V hat der Gesetzgeber definiert:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die erforderlichen technischen Festlegungen zu treffen, damit nach § 75 Absatz 1a zu vermittelnde Termine von den Vertragsärzten unter Verwendung von informationstechnischen Systemen in der vertragsärztlichen Versorgung an die Terminservicestellen übermittelt werden können.

Mit der Schnittstelle ist es möglich, direkt aus dem TVS Termine im 116117 Terminservice bereitzustellen und zu verwalten. Ein Termin kann somit durch die Praxis selbst oder über den 116117 Terminservice oder in einem weiteren Angebot für oder durch einen Patienten gebucht werden, wobei die Schnittstelle Doppelbuchungen registriert und verhindert. Durch die automatische Synchronisation können alle Termine in dem vertrauten TVS verwaltet werden, was zu einer Erleichterung im Praxisalltag führt.


Inhalt

Dieser FHIR Implementation Guide enthält Informationen zu folgenden Themen: