Rechtssichere Übertragung
Eine elektronische Heilmittelverordnung kann papierbegleitend, aber auch papierersetzend umgesetzt werden. Im letzteren Fall ist diese mit einer rechtssicheren elektronischen Signatur (fortgeschritten oder QES) zu ergänzen:
- Datenschutz-/-sicherheit
- IT-Sicherheit
- Verschlüsselung
- Signaturen