Rechtssichere Übertragung

Eine elektronische Heilmittelverordnung kann papierbegleitend, aber auch papierersetzend umgesetzt werden. Im letzteren Fall ist diese mit einer rechtssicheren elektronischen Signatur (fortgeschritten oder QES) zu ergänzen:

  • Datenschutz-/-sicherheit
  • IT-Sicherheit
  • Verschlüsselung
  • Signaturen