Naming System für die Arztnummer

Die Arztnummer (umgangssprachlich auch Lebenslange Arztnummer „LANR“ genannt) wird an jeden im vertragsärztlichen Bereich oder in einem nach §108 SGB V zugelassenen Krankenhaus tätigen Arzt vergeben. Im vertragsärztlichen Bereich erfolgt die Vergabe durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung, im Krankenhausbereich durch das Krankenhaus-Arztverzeichnis nach §293 Abs. 7 SGB V. Die Arztnummer setzt sich aus insgesamt neun Ziffern zusammen: 1.einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern1-6); 2. Einer Prüfziffer (Ziffer 7); 3. Einem zweistelligen Arztgruppenschlüssel, der den Versorgungsbereich sowie die Facharztgruppe differenziert nach Schwerpunkten angibt (Ziffern 8-9) gemäß Anlage 2 (Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nach § 75 Absatz 7SGB V zur Vergabe der Arzt-, Betriebsstätten- sowie der Praxisnetznummern).


Canonical URL: https://fhir.kbv.de/NamingSystem/KBV_NS_Base_ANR


Überblick:

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Tabellarische Übersicht:

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