Nationale Namensräume

Bei Namensräumen, die einrichtungsübergreifend genutzt werden, und denen eine besondere Bedeutung zukommt, ist es für die Interoperabilität unerlässlich, systemübergreifend eindeutige Symbole zu verwenden. Aus diesem Grund definiert dieser Leitfaden URLs für einige häufig verwendete Namensräume, deren Verwendung bei der Implementierung von FHIR verbindlich ist.

Die Spezifikationen der Namensräume deutscher Profile als NamingSystem-Ressourcen müssen konform zum Basisprofil für NameSpaces sein.

Für Deutschland sind folgende besondere Namensräume definiert:

Name Type Kind Unique IDs Description Usage
ArgeIkIknr N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/arge-ik/iknr
oid 1.2.276.0.76.4.5
Die Institutionskennzeichen (kurz: IK) sind bundesweit eindeutige, neunstellige Zahlen, mit deren Hilfe Abrechnungen und Qualitätssicherungsmaßnahmen im Bereich der deutschen Sozialversicherung einrichtungsübergreifend abgewickelt werden können. (siehe http://www.dguv.de/arge-ik/) Das IK ist ein eindeutiges Merkmal für die Abrechnung mit den Trägern der Sozialversicherung.
AsvTeamnummer N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/asv/teamnummer
Die ASV-Teamnummer ist ein bundesweit eindeutiges Identifikationsmerkmal für Teams in der ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV). Vergeben wird sie im Zuge der Erteilung der ASV-Berechtigung. Die ASV-Teamnummer umfasst neun Ziffern und ist wie eine Betriebsstättennummer (BSNR) aufgebaut. Die neun Stellen der ASV-Teamnummer setzen sich wie folgt zusammen: Die ersten beiden Stellen „00“ kennzeichnen die ASV. Die dritte bis achte Stelle ist eine fortlaufende Nummer, die eine eindeutige Zuordnung des ASV-Teams ermöglicht. Die neunte Stelle ist eine Prüfziffer. [Q: KBV]. Vgl. auch https://www.asv-servicestelle.de/
BfarmBtmnr N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/bfarm/btmnr
oid 1.2.276.0.76.4.197
Einer Erlaubnis nach § 3 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) bedarf nach § 4 BtMG nicht, wer im Rahmen des Betriebs einer Apotheke am Betäubungsmittelverkehr (BtM-Verkehr) teilnimmt. Die Apotheken haben jedoch ihre Teilnahme am Betäubungsmittelverkehr gem. § 4 Abs. 3 BtMG zuvor der Bundesopiumstelle schriftlich anzuzeigen. Aufgrund dieser Anzeige wird den Betreibern für jede ihrer Apotheken eine eigene BtM-Nummer schriftlich zugewiesen, mit der sie am BtM-Verkehr teilnehmen dürfen. (siehe: http://www.bfarm.de/DE/Bundesopiumstelle/Betaeubungsmittel/apoth/_node.html) Da aufgrund dieser Regelung jede Apotheke über eine BtM-Nummer verfügt, wird diese häufig auch in anderen Kontexten als Identifikator für Apotheken (IDF-Nummer) verwendet. Identifikation von Apotheken
BundesaerztekammerEfn N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/bundesaerztekammer/efn
Die Einheitliche Fortbildungsnummer, kurz EFN, ist eine 15stellige Zahl, die jedem Arzt von seiner zuständigen Landesärztekammer zugeordnet wird, jedoch bundesweit (im Bereich der Bundesärztekammer) eindeutig ist und auch beim Wechsel der Ärztekammer unverändert bleibt. Sie dient als Identifier des Arztes beim Sammeln von CME-Punkten im Rahmen der Continuing Medical Education. Die Einheitliche Fortbildungsnummer.
GkvHmnr N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/gkv/hmnr
oid 1.2.276.0.76.5.540
Eindeutige Identifikationsnummer im Format [Gruppennummer].[Ortsnummer].[Untergruppennummer].[Artnummer][Produktnummer] Beispiel: 10.50.01.0001 gemδί Heil- und Hilfsmittelverzeichnis des GKV-Spitzenverbandes, siehe https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/ Eindeutige Identifikationsnummer zu einem Hilfsmittel aus dem Verzeichnis der GKV.
NamingSystemKVID N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/gkv/kvid-10
uri http://fhir.de/sid/pkv/kvid-10
oid 1.2.276.0.76.4.8
Die Versicherten-ID ist der 10-stellige unveränderliche Teil der 30-stelligen Krankenversichertennummer. Sie wird häufig ebenfalls als Krankenversichertennummer bezeichnet. Der Term 'Versicherten-ID' wird hier in Übereinstimmung mit der Gematik-Spezifikation für das VSDM verwendet. Die Krankenkasse verwendet für jeden Versicherten eine Krankenversichertennummer. Die Krankenversichertennummer besteht aus einem unveränderbaren Teil zur Identifikation des Versicherten (der 10-stelligen Krankenversicherten-ID), sowie einem veränderlichen Teil, der die Kassenzugehörigkeit in Form des Institutionskennzeichens der Krankenkasse (9 Stellen) und ggf. Daten zum Hauptversicherten (10 Stellen), sowie eine Prüfziffer (1 Stelle) enthält. Dieses NamingSystem wird für den unveränderlichen Teil, also die ersten 10 Stellen, der 30-stellige Krankenversichertennummer verwendet.
GkvKvkVersichertennummer N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/gkv/kvk-versichertennummer
Die Nummer der bis 2014 verwendeten Krankenversicherungskarte (KVK) Dieses NamingSystem existiert aus Gründen der Rückwärtskompatibilität. Es soll verwendet werden, wenn ein Use Case die Übermittlung der Versichertennummer von der KVK benötigt.
GkvKvnr30 N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/gkv/kvnr-30
oid 1.2.276.0.76.4.1
Die vollständige, bis zu 30-stellige, Krankenversichertennummer. Die Krankenkasse verwendet für jeden Versicherten eine Krankenversichertennummer. Die Krankenversichertennummer besteht aus einem unveränderbaren Teil zur Identifikation des Versicherten (der 10-stelligen Krankenversicherten-ID), sowie einem veränderlichen Teil, der die Kassenzugehörigkeit in Form des Institutionskennzeichens der Krankenkasse (9 Stellen) und ggf. Daten zum Hauptversicherten (10 Stellen), sowie eine Prüfziffer (1 Stelle) enthält. Dieses NamingSystem wird für die vollständige, 30-stellige Krankenversichertennummer verwendet.
GkvPseudoKvid N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/gkv/pseudo-kvid
pseudonymisierte Versichertennummer für die Meldung an Register N/A
Gebührenordnung für Ärzte N/A Codesystem
uri http://fhir.de/CodeSystem/bäk/goä
N/A Die Gebührenordnung für Ärzte regelt die Abrechnung privatärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
Gebührenordnung für Zahnärzte N/A Codesystem
uri http://fhir.de/CodeSystem/bäk/gzä
N/A Die Gebührenordnung für Zahnärzte regelt die Abrechnung privatzahnärztlicher Leistungen, also medizinische und zahnmedizinische Leistungen außerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung.
KbvBsnr N/A Identifier
uri http://fhir.de/NamingSystem/kbv/bsnr
oid 1.2.276.0.76.4.17
Der Namensraum für die BSNR ist nunmehr durch die KBV definiert. Vgl. das entsprechende Identifier-Profil. BSNR und (L)ANR werden in der Regel kombiniert verwendet, um einen Arzt in seiner Funktion und seiner Praxis eindeutig zu identifizieren. Typische Use Cases sind Abrechnungen sowie die Übermittlung abrechnungsrelevanter medizinischer Daten
KbvLanr N/A Identifier
uri http://fhir.de/NamingSystem/kbv/lanr
oid 1.2.276.0.76.4.16
Der Namensraum für die (L)ANR ist nunmehr durch die KBV definiert. Vgl. das entsprechende Identifier-Profil. Die KBV hat angegeben, dass diese Nummern auf entsprechende Formulare zu drucken sind, allerdings ist bislang nicht näher beschrieben, wie diese Informationen intern zu übermitteln sind. Für eine normale Arztpraxis ist dies ohne Belang. Im Krankenhausumfeld ist diese Information aber relevant, da die abrechnende Stelle typischerweise nicht die ist, wo die Leistungen etc. anfallen. Durch die Vermischung der eigentlichen Informationen in eine ID ist eine präzise Zuordnung folglich nicht ohne weiteres möglich.
KbvPnr N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/kbv/pnr
Jedes von einer Kassenärztlichen Vereinigung anerkannte Praxisnetz erhält von dieser eine Praxisnetznummer (PNR). Die PNR wird von den am Netz beteiligten Betriebsstätten und Nebenbetriebsstätten neben der jeweiligen Betriebsstättennummer geführt. Die PNR ist 5-stellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 dar. Die Ziffern drei bis fünf werden von der Kassenärztlichen Vereinigung zur eindeutigen Identifizierung des Praxisnetzes vergeben. (1) Die PNR bleibt auch bei Änderung in der Zusammensetzung des Praxisnetzes bestehen, soweit die Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung zur Anerkennung von Praxisnetzes gemäß § 87b SGB V nichts anderes vorsieht. (2) Eine PNR darf erst fünf Jahre nach Beendigung des Anerkennungsstatus wieder neu vergeben werden
KbvVknr N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/kbv/vknr
oid 1.2.276.0.76.4.7
Die Vertragskassennummer der Kassenärztlichen Vereinigungen (VKNR) identifiziert Krankenkassen für Abrechnungszwecke. Rechtliche Grundlage hierfür ist § 15 der 1. Änderung des Vertrages über den Datenaustausch auf Datenträgern (Anlage 6 des Bundesmantelvertrages Ärzte vom 1. Juli 2018). Die VKNR ist wie folgt aufgebaut: 1. und 2. Stelle: Nummer der KV-Abrechnungsstelle; 3. bis 5. Stelle: Seriennummer der Krankenkasse innerhalb der Kassenart N/A
KzbvZahnarztnummer N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/kzbv/zahnarztnummer
Dieses NamingSystem wird für Zahnarztnummern (Zahnarzt-Abrechnungsnummern) verwendet. Hierunter fallen zwei verschiedene Definitionen: 1. Ab dem 01.01.2023 wird die Zahnarztnummer durch die KZVen als eine Ziffernfolge mit neun Stellen herausgegeben. Die Nummer setzt sich aus einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern 1 - 6) und einer Prüfziffer (Ziffer 7) zusammen. Die Stellen 1-7 werden als Identifizierer bezeichnet und sind für jeden Zahnarzt eindeutig. An der achten und neunten Stelle wird ihr analog zu der im ärztlichen Bereich verwendeten zweistelligen Fachgruppenkennung eine besondere Zahnarztkennung zugewiesen. 2. Historische Zahnarztnummern haben gleichermaßen einen neunstelligen Aufbau: 1. einer sechsstelligen eineindeutigen Ziffernfolge (Ziffern 1 - 6) 2. einer Prüfziffer (Ziffer 7) 3. einer zweistelligen Zahnarztkennung (Ziffern 8 - 9). Das NamingSystem wird in Identifiern von Zahnärzten (Practitioner) verwendet.
KzvAbrechnungsnummer N/A Identifier
uri http://fhir.de/sid/kzbv/kzvabrechnungsnummer
N/A Das NamingSystem wird in Identifiern von Betriebsstätten von Zahnärzten (Organization) verwendet.
KzvZahnarztnummer N/A Identifier
uri http://fhir.de/NamingSystem/kzv/XX/zahnarztnummer
HINWEIS: Dieses NamingSystem wurde durch http://fhir.de/sid/kzbv/zahnarztnummer ersetzt. Dieses NamingSystem wird für Zahnarztnummern (Zahnarzt-Abrechnungsnummern) verwendet, die von der KZBV bzw. den Landesvereinigungen für ihren Abrechnungsbereich herausgegeben werden. Die Zahnarztnummer ist 1- bis 6-stellig numerisch. Bei der Verwendung der Canonical-URL ist 'XX' durch den Code der jeweils zuständigen KZV zu ersetzen. Die KZV-Codes sind hier zu finden (Seite 77): https://www.gkv-datenaustausch.de/media/dokumente/leistungserbringer_1/zahnaerzte/technische_anlagen___aktuell_1/20170727_TA_Version_3_8_oA.pdf Das NamingSystem wird in Identifiern von Zahnärzten (Practitioner) verwendet.