Enthaltene Angaben in der ärztlichen Verordnung von Krankenbeförderungen
Abbildung: Muster 4 (7.2020)
Die GKV-SV und die KBV haben die Inhalte festgelegt. Neben den Informationen des Personalienfeldes und des Arztfeldes enthält die elektronische Verordnung einer Krankenbeförderung folgende Details:
- Zuzahlungspflicht
- Zuzahlungsfrei
- Unfall, Unfallfolge
- Arbeitsunfall, Berufskrankheit
- Versorgungsleiden (z.B. BVG)
- Hinfahrt
- Rückfahrt
- Grund der Beförderung
- Genehmigungsfreie Fahrten
- voll-/teilstationäre Krankenhausbehandlung
- vor-/nachstationäre Behandlung
- ambulante behandlung
- anderer Grund
- anderer Grund (Freitext)
- Genehmigungspflichtige Fahrten zu ambulanten Behandlungen
- hochfrequente Behandlung
- vergleichbarer Ausnahmefall
- dauerhafte Mobilitätsbeeinträchtigung
- anderer Grund für fahrt mit KTW
- Genehmigungsfreie Fahrten
- Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte
- vom/am
- bis voraussichtlich
- x pro Woche
- Behandlungsstätte
- Art und Ausstattung der Beförderung
- Taxi/Mietwagen
- KTW, da medizinisch-fachliche Betreuung und/oder Einrichtung notwendig ist wegen
- KTW (Freitext)
- RTW
- NAW/NEF
- andere
- andere (Freitext)
- Rollstuhl
- Tragestuhl
- liegend
- Begründung/Sonstiges