Anwendungsfall

In Österreich ist die Totenbeschau bei Verstorbenen gesetzlich vorgeschrieben. Demnach sind die Angehörigen bei einem Sterbefall dazu verpflichtet, umgehend einen Arzt / eine Ärztin zu verständigen. Dieser beziehungsweise diese hat dann die Aufgabe, im Rahmen der Totenbeschau offiziell den Tod festzustellen. Eine Leichenschau wird aus verschiedenen Gründen durchgeführt.

  • Es wird untersucht, ob die Todeszeichen (Signum mortis) an der Leiche sichtbar sind.
  • Der Todeszeitpunkt wird so exakt wie möglich bestimmt.
  • Ebenso hat der Arzt die Aufgabe, die Todesursache zu bestimmen.
  • Es wird festgestellt, ob ein Verdacht auf Fremdeinwirkung vorliegt oder der Todesfall auf natürliche Weise eingetreten ist.

Details unter: https://www.oesterreich.gv.at/themen/notfaelle_unfaelle_und_kriminalitaet/todesfall/Seite.190300.html

Die zu erfassenden Daten bzw. Meldeformulare sind vorgegeben, unterscheiden sich jedoch zwischen den Bundesländern: