Hinweise zu Terminologien
Welche Diagnosekodierungssysteme werden in der DGUV verwendet?
Bei der Erfassung von Diagnosen setzt die DGUV vorerst auf das Diagnosekodierungssysteme ICD-10. Dieser ist verpflichtend anzugeben.
Bei der Dokumentation von Jargondiagnosen ist es notwendig, im Falle einer Fraktur die AO-Klassifikation anzugeben. Optional kann ebenfalls zur Jargondiagnose die passende ICD-10 Diagnose angegeben werden.
Andere/Weitere Diagnosekodierungssysteme (snomed,alphaId,orphanet,LOINC) werden nicht ausgeschlossen und können optional verwendet werden.
Wann ist die Angabe der AO-Klassifikation erforderlich?
Wenn eine Jargondiagnose auf eine Fraktur hinweist, ist es zwingend erforderlich eine AO-Klassifikation anzugeben. Die AO-Klassifikation ist ein System zur Klassifikation und Beschreibung von Frakturen am menschlichen Skelett. Sie wird hauptsächlich in der Orthopädie und Unfallchirurgie verwendet, um Verletzungen zu klassifizieren und zu dokumentieren.