Ergänzende Erklärungen

Bedeutung von MustSupport

Mit der MustSupport-Markierung eines Elementes wird zusätzlich zu der Kardinalität eine Information darüber vorgegeben inwieweit ein Element unterstützt werden muss.

Aus Sicht der GA-Fachverfahren bedeutet das:
Die entsprechende Information MUSS dem Nutzer mindestens angezeigt werden können. Die entsprechende Information SOLL ins interne Informationsmodelle der Anwendung überführt werden. Die Überführung kann ein einfaches Kopieren oder komplexeres Mappen der Daten sein.

Aus Sicht der meldenden Systeme bedeutet das:
Die entsprechende Information SOLL durch die Anwendung bereitgestellt werden, sofern sie vorhanden ist.

Bedeutung von partOf

Bei Einrichtungen kann unter "partOf" eine Referenz auf die übergeordnete Einrichtung angegeben werden. Z.B. für das "Nationale Referenzzentrum für Influenzaviren" ist das RKI die übergeordnete Einrichtung.

Die übergeordnete Einrichtung wird unter Verwendung des FHIR-Profiles Organization angegeben. Es genügt die Angabe von Einrichtungsname und Adresse. Diese Informationen sollen von der Anwendung der GA-Fachverfahren dargestellt werden.

Informationen zu den neuen Profilen für bundeslandspezifische Meldepflichten

In einigen Bundesländern gibt es Erweiterungen der Meldepflichten nach IfSG §7. Dabei werden zusätzliche meldepflichtige Erreger benannt oder die Meldepflichten innerhalb des Bundeslandes spezifiziert oder erweitert. Insgesamt wurden zu diesem Zweck 13 neue Profile in DEMIS erstellt, die mit der aktuellen Version publiziert werden:

Code Kurzbeschreibung Betroffene Bundesländer
ADEP Adenovirus, alle Materialien Sachsen
ASTP Astroviren Sachsen
BOBP Borreliose Rheinland-Pfalz, Bayern, Saarland, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
CLTP Tetanus Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
CYMP Cytomegalievirus Sachsen
EAHP Amoebiasis, Entamoeba histolytica Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt
ETVP Enteroviren Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
GBSP Gruppe-B-Streptokokken (GBS) Sachsen
HFMP Hand-Fuß-Mund-Krankheit Sachsen
MPMP Mycoplasmen Sachsen
PINP Parainfluenza Sachsen
PVBP Ringelröteln, Parvovirus B 19 Sachsen
SPYP Scharlach, Beta-hämolysierenden Streptokokken der Gruppe A Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

Derzeit werden diese 13 Profile als Laborprofil für Meldungen nach §7 Abs.1 IfSG über die DEMIS Schnittstelle meldbar gemacht. Daher muss beachtet werden, dass diese Meldungen ausschließlich innerhalb der jeweils betroffenen Bundesländer benutzt werden dürfen, nicht außerhalb, da kein spezielles Routing oder eine Filterung auf fälschlicherweise abgesetzte Meldungen stattfindet.

Welche Labore sind betroffen?

Grundsätzlich müssen Labore die Meldepflicht des Bundeslandes in dem sie liegen, umsetzen – zusätzlich zu den bundesweiten Meldepflichten. Daher bitten wir Sie zu überprüfen, ob sie sich in einem der oben gelisteten Bundesländer befinden und ggf. die entsprechenden Profile bei sich zu implementieren. Dabei können Sie sich nach dem Allgemeinen Implementierungsleitfaden richten. Jede Erfüllung der bundeslandspezifischen Meldetatbestände muss laborseitig gemeldet werden, unabhängig davon, ob die Adresse der Person, deren Probe untersucht wird, außerhalb des eigenen Bundeslandes liegt.

Substance-ValueSets

Zur Vorbereitung der Entwicklung eines browserbasierten Meldeportals für Meldungen gemäß §7 Abs. 1 IfSG werden für einzelne Meldetatbestände entsprechende Substance-ValueSets veröffentlicht.

Diese sind nur für den internen Gebrauch und nicht für die LIS-Schnittstelle zu verwenden.