Bestätigungsrelevante Systeme

Gemäß § 373 Abs. 2 SGB V legt das Kompetenzzentrum für Interoperabilität im Gesundheitswesen (KIG) derzeit die Definition der bestätigungsrelevanten Systeme fest.

Die von KIG und DKG getroffene Festlegung ist verbindlich für die bestätigungsrelevanten Systeme der ISIK-Stufe 5: zum Dokument „Bestätigungsrelevante Systeme der ISIK-Stufe 5“.

Work in Progress: Ein Link zur DKG-Festlegung wird hier bei Bedarf ergänzt.