Terminsynchronisation - TVS


IG-Version: 1.15.0

Verfasser: kv.digital GmbH

Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Simplifier-Projekt: Terminsynchronisation – TVS


Klarstellung zur Lesbarkeit

Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Implementation Guide auf eine geschlechterspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Alle Personenbezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral zu verstehen sein und alle Geschlechter gleichermaßen einschließen.

Ebenso wird der Begriff Ärzte als Sammelbegriff verwendet, der auch Psychotherapeuten einschließt.


Begriffsbestimmung

Bei einem Terminverwaltungssystem (TVS) kann es sich um ein Praxisverwaltungssystem (PVS) mit integrierter Terminverwaltung, um eine eigenständige Terminverwaltungssoftware oder um ein Online-Terminverwaltungssystem für Patiententermine handeln.


Einordnung der Schnittstelle Terminsynchronisation – TVS

Mit der Implementierung der Schnittstelle Terminsynchronisation – TVS sind alle Funktionalitäten der Schnittstelle Abrechnungsinformation – PVS bereits inkludiert.

Nähere Informationen zu der Schnittstelle Abrechnungsinformation – PVS können dem zugehörigen Implementierungsleitfaden entnommen werden:

Zum Implementierungsleitfaden: Abrechnungsinformationen – PVS


Die Authentisierung zur Nutzung der Schnittstelle erfolgt mittels SMC-B bzw. SMB. Nähere Informationen hierzu sind in der unten verlinkten Spezifikation 116117 Terminservice – Authentisierung zu finden.


Im Partnerportal der kv.digital GmbH sind die Spezifikationen der aktuellen FHIR-Schnittstellen sowie der Authentisierungsschnittstelle der kv.digital GmbH veröffentlicht:

  • 116117 Terminservice – Authentisierung definiert, wie die Authentisierung gegen den 116117 Terminservice erfolgt.

  • 116117 Terminservice – Terminsynchronisation beschreibt die hier vorliegenden Ressourcen.

  • 116117 Terminservice – Abrechnungsinformation ist ein eigenständiger Teil der Terminsynchronisation.

  • 116117 Terminservice – Vermittlungscode definiert, wie ein Vermittlungscode angefordert werden kann und wie dieser Vermittlungscode auf eine Überweisung (Muster 6) oder ein PTV 11 aufgebracht werden muss.

Zu den Spezifikationen


Einleitung und Hintergrund

Im § 370a Abs. 5 SGB V hat der Gesetzgeber definiert:

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat die erforderlichen technischen Festlegungen zu treffen, damit nach § 75 Absatz 1a zu vermittelnde Termine von den Vertragsärzten unter Verwendung von informationstechnischen Systemen in der vertragsärztlichen Versorgung an die Terminservicestellen übermittelt werden können.

Mit der Schnittstelle ist es möglich, direkt aus dem TVS Termine an den 116117 Terminservice zu melden und zu verwalten. Wird ein neuer Termin gemeldet, muss definiert werden, welche der folgenden Systeme den Termin finden und buchen können:

  • 116117-Webseite für Ärzte
  • 116117-Webseite und -App für Patienten
  • 116117-Hotline der Terminservicestellen
  • Drittanbieter-Angebote

Natürlich können gemeldete Termine auch weiterhin im eigenen TVS gebucht werden. Sollten mehrere Systeme denselben Termin buchen wollen, wird dies vom 116117 Terminservice verhindert; es kommt somit nicht zu Doppelbuchungen. Durch die automatische Synchronisation können alle Termine in dem vertrauten TVS verwaltet werden, was zu einer Erleichterung im Praxisalltag führt.


Inhalt

Dieser Implementation Guide enthält Informationen zu folgenden Themen: