S01: Prüfung der Erstattungsfähigkeit durch die Pflegekassen

Beschreibung

Zweck dieses Anwendungsfalls ist, dass eine Pflegekasse sich über die von der pflegebedürftigen Person im Antrag auf Kostenerstattung angegebene DiPA informieren und eine Überprüfung der Erstattungsfähigkeit vornehmen kann. Hierzu muss die Pflegekasse prüfen, ob die DiPA einen pflegerischen Nutzen für die Antragstellerin oder den Antragsteller aufweist. Darüber hinaus werden Informationen dazu gegeben, ob für die Nutzung einer DiPA ergänzende Unterstützungsleistungen (eUL) zwingend erforderlich sind oder ob eUL lediglich für Nutzende mit bestimmten Beeinträchtigungen vorgesehen sind.

Beteiligte Akteure

  • Pflegekasse (primär)
  • pflegebedürftige Person
  • pflegende Angehörige, sonstige ehrenamtlich Pflegende oder zugelassene ambulanten Pflegedienste
  • Hersteller der DiPA

Auslöser

  • Pflegekasse erhält einen Antrag auf Kostenerstattung für eine DiPA

Standardablauf

  1. Pflegebedürftige, pflegende Angehörige, sonstige ehrenamtlich Pflegende oder zugelassene ambulante Pflegedienste informieren sich im DiPA-Verzeichnis über verfügbare DiPA.
  2. Pflegebedürftige wählen selbstständig oder gemeinsam mit pflegenden Angehörigen, sonstigen ehrenamtlich Pflegenden oder zugelassenen ambulanten Pflegediensten eine für ihre jeweilige individuelle häusliche Pflegesituation geeignete DiPA aus.
  3. Pflegebedürftige stellen einen Antrag auf Kostenerstattung bei ihrer Pflegekasse.
  4. Pflegekasse prüft den Leistungsanspruch der pflegebedürftigen Personen durch den Datenzugriff auf das DiPA-Verzeichnis über die DiPA-API.