Hintergrund

Die Coronavirus-Meldeverordnung sieht für Labore eine Meldepflicht für den Nachweis von SARS-CoV-2 vor, soweit der Nachweis auf eine akute Infektion hinweist. In diesem Zusammenhang ist im Infektionsschutzgesetz definiert, welche Informationen bzw. welche Arten von Informationen vom Labor an die zuständigen Gesundheitsämter zu melden sind.

Die in diesem Implementierungsleitfaden definierten FHIR-Ressourcen strukturieren diese Inhalte aus Sicht der Anforderungen des Deutschen Elektronischen Melde- und Informationssystems für den Infektionsschutz (DEMIS).