VersicherungsartDeBasis
Metadaten
Beschreibung | Art der Versicherung bzw. des Kostenträgers. |
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CanonicalURL | http://example.org/CodeSystem/versicherungsart-de-basis |
Version | 1.0.0 |
Inhalt
Level | Code | Definition |
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1 | GKV | ## Begriffserklärung: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist ein zentrales Element des deutschen Sozialversicherungssystems und dient der Absicherung der Bevölkerung im Krankheitsfall. Ihr Hauptziel ist es, allen Versicherten den Zugang zu einer medizinischen Versorgung zu gewährleisten – unabhängig von Einkommen, Alter oder Gesundheitszustand. Die GKV basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Starke helfen Schwachen, Gesunde helfen Kranken, und Junge helfen Alten.
Wesentliche Merkmale der gesetzlichen Krankenversicherung
Gesetzliche Grundlagen der GKVDie gesetzliche Krankenversicherung ist im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) geregelt.
Abrechnung zwischen Leistungserbringern und gesetzlicher Krankenversicherung (GKV)Die Abrechnung von medizinischen Leistungen im System der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) folgt dem sogenannten Sachleistungsprinzip. Das bedeutet, dass Versicherte die benötigten Gesundheitsleistungen (z. B. Arztbesuche, Krankenhausaufenthalte) direkt erhalten, ohne selbst in finanzielle Vorleistung treten zu müssen. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Krankenkasse. Das Sachleistungsprinzip der GKV
Abrechnung im ambulanten Bereich (z. B. Haus- und Fachärzte)
Ablauf:
Abrechnung im stationären Bereich (Krankenhaus)
Ablauf:
Abrechnung bei Apotheken
Weitere Leistungserbringer
Zuzahlungen durch den PatientenObwohl die Abrechnung grundsätzlich direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse erfolgt, müssen Versicherte bei vielen Leistungen eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung leisten, zum Beispiel:
Diese Eigenbeteiligungen sollen die Versicherten zu einem kostenbewussten Umgang mit Gesundheitsleistungen anregen. |
1 | BG | |
1 | SEL | |
1 | GPV | ## Kostenträgerschaft der gesetzlichen Pflegeversicherung für Gesundheitsleistungen
Die gesetzliche Pflegeversicherung ist eine eigenständige Säule der sozialen Sicherung in Deutschland. Sie wurde 1995 eingeführt und dient der finanziellen Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Im Gegensatz zur Krankenversicherung übernimmt die Pflegeversicherung keine allgemeinen Gesundheitsleistungen, sondern ausschließlich Leistungen im Zusammenhang mit Pflegebedürftigkeit.
Grundsätzliches: Abgrenzung von Kranken- und Pflegeversicherung
Wann übernimmt die Pflegeversicherung Kosten?(= Voraussetzungen für die Kostenträgerschaft) Die gesetzliche Pflegeversicherung wird ausschließlich dann als Kostenträger tätig, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Keine Zuständigkeit für klassische GesundheitsleistungenDie Pflegeversicherung übernimmt keine Leistungen, die der Heilung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten dienen, z. B.:
Sonderfälle: Kooperation von Kranken- und PflegeversicherungIn bestimmten Fällen arbeiten die Kranken- und Pflegekasse zusammen, z. B.:
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1 | PPV | ## Kostenträgerschaft der privaten Pflegeversicherung (PPV) für Gesundheitsleistungen
Die private Pflegepflichtversicherung (PPV) ist das Pendant zur gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung, SPV) und wurde ebenfalls 1995 mit Einführung der Pflegeversicherungspflicht in Deutschland eingeführt. Sie ist für alle Personen verpflichtend, die privat krankenversichert sind. Die PPV übernimmt – wie die gesetzliche Pflegeversicherung – Leistungen im Fall der Pflegebedürftigkeit, jedoch nicht für allgemeine Gesundheitsleistungen.
Grundsätzliches: Rolle der privaten Pflegeversicherung (PPV)Die private Pflegeversicherung ist eine Pflichtversicherung für privat krankenversicherte Personen (§ 23 SGB XI).
Auch in der privaten Pflegeversicherung gilt: ➜ Keine Kostenträgerschaft für klassische Gesundheitsleistungen, wie ärztliche Behandlungen, Medikamente oder Krankenhausaufenthalte. Voraussetzungen für die Leistungspflicht der privaten PflegeversicherungDie private Pflegeversicherung tritt nur dann als Kostenträger auf, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Keine Übernahme von GesundheitsleistungenDie private Pflegeversicherung ist – wie die gesetzliche Pflegeversicherung – nicht zuständig für Gesundheitsleistungen wie:
##Sonderregelungen
Abrechnung mit der privaten Pflegeversicherung (PPV)Die Abrechnung von Pflegeleistungen mit einer privaten Pflegeversicherung (PPV) erfolgt grundsätzlich nach dem Kostenerstattungsprinzip. Das bedeutet, dass der Versicherte bzw. die pflegebedürftige Person zunächst selbst in Vorleistung geht oder die Rechnungen verwaltet und anschließend die Erstattung von der Pflegeversicherung beantragt. Hierbei unterscheidet sich die Abrechnung kaum von der privaten Krankenversicherung (PKV), jedoch gelten die spezifischen Regelungen des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) für die Pflegeversicherung. Sonderfall: Direktabrechnung mit Pflegediensten oder PflegeheimenIn der privaten Pflegeversicherung ist auch eine Direktabrechnung möglich, allerdings nur wenn:
In der Praxis bleibt häufig das Kostenerstattungsprinzip vorherrschend. |
2 | SOZ | ## Übernahme von Gesundheitskosten durch das Sozialamt
(Kostenträgerschaft für Gesundheitsleistungen)
Das Sozialamt kann unter bestimmten Voraussetzungen als Kostenträger für Gesundheitsleistungen einspringen, wenn Personen nicht in der Lage sind, die Kosten für medizinische Versorgung selbst zu tragen und keine anderweitige Absicherung (z. B. durch Krankenversicherung oder Beihilfe) besteht. Diese Leistungen fallen in den Bereich der Hilfe zur Gesundheit nach dem Sozialgesetzbuch. Gesetzliche GrundlageDie Kostenträgerschaft des Sozialamtes für Gesundheitsleistungen ist im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt:
Voraussetzungen für die Kostenübernahme durch das SozialamtDas Sozialamt tritt als Kostenträger ein, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Vorrangig sind immer Leistungen der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung, der Beihilfe, der Unfallversicherung oder anderer Sozialleistungsträger (z. B. Jobcenter bei ALG II / Bürgergeld). Erst wenn kein anderer Kostenträger zuständig ist, übernimmt das Sozialamt. Typische Fälle, in denen das Sozialamt Gesundheitskosten übernimmt
Art der LeistungsgewährungDie Hilfe zur Gesundheit erfolgt analog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen sind auf das Maß begrenzt, das auch gesetzlich Versicherte erhalten würden (sog. GKV-Niveau). Das Sozialamt kann:
ZusammenfassungDas Sozialamt tritt als Kostenträger für Gesundheitsleistungen ein, wenn:
Die Leistungen orientieren sich am Umfang der gesetzlichen Krankenversicherung und dienen der Sicherstellung einer grundlegenden medizinischen Versorgung. |
2 | BEI | ## Begriffserklärung: Beihilfe
Die Beihilfe ist eine besondere Form der finanziellen Unterstützung im Krankheits-, Pflege-, Geburts- oder Todesfall für bestimmte Personengruppen, vor allem im öffentlichen Dienst. Sie ist eine ergänzende Fürsorgeleistung des Dienstherrn gegenüber seinen Beamten, Richtern, Soldaten sowie deren Angehörigen. Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelt es sich bei der Beihilfe nicht um eine Versicherung, sondern um eine staatliche Eigenbeteiligung an den Krankheitskosten.
Wesentliche Merkmale der Beihilfe
Der konkrete Umfang richtet sich nach den jeweils geltenden Beihilfevorschriften des Bundes oder der Länder. Gesetzliche Grundlagen der BeihilfeDie Beihilfe ist nicht einheitlich in einem Gesetz geregelt, sondern ergibt sich aus verschiedenen Rechtsquellen: ** § 78 Bundesbeamtengesetz (BBG) ** Beihilfeverordnung (BhV) des Bundes ** Beihilfevorschriften der Länder ** Soldatenversorgungsgesetz (SVG) Abrechnung der Beihilfeleistungen:In der Praxis müssen beihilfeberechtigte Patienten die Kosten für medizinische Leistungen in der Regel zunächst selbst bezahlen. Eine Direktabrechnung zwischen Leistungserbringern (z. B. Ärzte, Krankenhäuser) und der Beihilfestelle ist nicht vorgesehen.
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2 | PKV | ## Begriffserklärung: Private Krankenversicherung (PKV)
Die private Krankenversicherung (PKV) ist ein eigenständiges System der Absicherung im Krankheitsfall, das parallel zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland existiert. Im Gegensatz zur GKV, die auf dem Solidaritätsprinzip basiert, folgt die PKV dem Äquivalenzprinzip: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem individuellen Risiko (Alter, Gesundheitszustand) und dem gewählten Leistungsumfang – nicht nach dem Einkommen.
Abrechnung von Privatleistungen:In der privaten Krankenversicherung (PKV) ist grundsätzlich das Kostenerstattungsprinzip üblich: Der Patient erhält eine Rechnung vom Arzt oder Krankenhaus, bezahlt (bzw. reicht die Rechnung ein) und bekommt anschließend die Kosten von der PKV erstattet. Eine Direktabrechnung zwischen Leistungserbringern und der PKV ist in der privaten Krankenversicherung nicht der Regelfall, aber es gibt bestimmte Ausnahmen und Sondervereinbarungen, bei denen eine Direktabrechnung möglich ist.
Wichtiger HinweisAuch wenn eine Direktabrechnung möglich ist, bleibt der Patient in der Regel vertraglicher Schuldner des Leistungserbringers. Das bedeutet, dass der Patient haftet, falls die PKV nicht oder nicht vollständig zahlt. Daher prüfen viele PKVen im Vorfeld die Kostenübernahme durch sogenannte Kostenzusagen oder Vorausgenehmigungen. |