Grundlagen und Überblick

Das rki.demis.common-Pakt enthält eine Reihe von DEMIS-Basis-Ressourcen, die von weiteren DEMIS-Paketen (z.b. rki.demis.laboratory oder rki.demis.disease), die jeweils einen spezifischen Meldungstyp gemäß Infektionsschutzgesetz abbilden, verwendet werden. Im Folgenden werden die einzelnen DEMIS-Basis-Ressourcen erläutert.

Ein zentrale Aspekt ist, dass die Meldung an DEMIS als Meldevorgang übergeben wird. Damit bildet der Meldevorgang den Container für die Meldung und die darin referenzierten Ressourcen, wie Melder, Betroffene Person, etc.

Die im Meldevorgang zu übermittelnden Ressourcen, unterscheiden sich je nach Meldungstyp, siehe dazu die Ressourcenmodelle der jeweiligen spezifischen DEMIS-Pakete.

Der Meldevorgang bildet die Eingabe für die ProcessNotification-Operation, die diesen validiert und verarbeitet. Als Ergebnis liefert sie eine ProcessNotificationResponse und ein Quittungs-Bundle zurück. Ausnahme: Für rki.demis.igs wurde eine separate Operation definiert.

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Das Quittungs-Bundle enthält die Meldequittung und die darin referenzierten Ressourcen. Die Meldequittung umfasst die Angaben zum von DEMIS ermittelten zuständigen Gesundheitsamt und enthält eine Quittung in Form einer PDF-Datei.

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Die ProcessNotificationResponse liefert das Ergebnis der Validierung des gesendeten Meldevorgangs.

Grundlagen und Überblick

Über DEMIS

Die elektronische Meldung ersetzt die ursprüngliche papierbasierte Meldung gemäß § 6 Abs. 1 IfSG und § 7 Abs. 1 IfSG. Die Meldeinhalte orientieren sich an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), so wie sie in § 9 Abs. 1 und Abs. 2 IfSG definiert sind. Zur Überwachung übertragbarer Krankheiten können der Bund und die Länder weitere Formen der epidemiologischen Überwachung durchführen. Die Übermittlung dieser Daten, wie z.B. Antibiotika-Resistenz-Surveillance (ARS) oder Integrierte Genomische Surveillance (IGS) wird in § 13 IfSG geregelt. Auch diese Surveillance-Systeme sollen in Zukunft an DEMIS angebunden werden.

Ein Ziel von DEMIS ist der erleichterte Informationsaustausch und damit auch Reduktion des Arbeitsaufwandes sowohl auf Seiten der Melder als auch auf Seiten der Meldungsempfänger. Die möglichst vollständige Eingabe von vorliegenden Informationen reduziert Recherchen und Nachfragen der Gesundheitsämter und trägt zur Datenqualität entscheidend bei, wodurch Infektionsmaßnahmen früher und gezielter getroffen werden können.

Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für die in diesem Implementierungsleitfaden spezifizierte Meldung und deren Inhalte bildet das Infektionsschutzgesetz insbesondere mit § 6 Abs. 1 IfSG und § 7 Abs. 1 IfSG bzw. § 9 Abs. 1 und Abs. 2 IfSG und § 13 IfSG.

Die namentliche Meldung muss unverzüglich erfolgen und dem zuständigen Gesundheitsamt innerhalb von 24 Stunden vorliegen. Eine Meldung darf wegen einzelner fehlender Angaben nicht verzögert werden. Daher sind viele Angaben nicht als Pflichtfelder angelegt, d.h. die Meldung kann auch abgesetzt werden, wenn Informationen nicht vollständig vorliegen. Die Nachmeldung oder Korrektur von Angaben hat jedoch unverzüglich nach deren Vorliegen an das Gesundheitsamt zu erfolgen.

Grundlagen der Umsetzung von DEMIS

Viele Meldeinhalte sind für alle Meldepflichten gleich, z.B. die Angaben zur betroffenen Person, zur meldenden Person, etc. Diese werden durch die in diesem Leitfaden definierten Basismeldeinhalte ("CommonPackage") beschrieben. Die hier definierten Ressourcen stellen somit die Basis für jede DEMIS-Meldung nach jeder Meldepflicht dar. Diese werden von weiteren DEMIS-Paketen verwendet, die jeweils einen spezifischen Meldungstyp gemäß Infektionsschutzgesetz abbilden.

Hinzu kommen für jede Meldepflicht spezifisch zu erfassende Angaben, die in jeweils eigenen Paketen definiert sind. Das sind zum Beispiel die Erregernachweismeldung ("LaboratoryPackage") oder die Erkrankungsmeldung("DiseasePackage"). In diesen weiteren DEMIS-Paketen sind somit nur die Ressourcen enthalten, die die jeweiligen fachlichen Inhalte abbilden. Keines dieser Pakete ist ohne die Basismeldeinhalte vollständig bzw. funktional.

Ein DEMIS-Profil besteht folglich immer aus dem Paket der Basismeldeinhalten + die jeweiligen fachlichen DEMIS-Pakete. Die fachlichen Pakete wiederum können nicht miteinander kombiniert werden, sondern ausschließlich mit den Basismeldeinhalten.

Beispiel:

Das Profil für Erregernachweismeldungen besteht z.B. aus den Ressourcen des CommonPackage + des LaboratoryPackage. Das Profil für Erkrankungsmeldungen besteht aus den Ressourcen des CommonPackage + des DiseasePackage.

In Im Folgenden werden grob die einzelnen Ressourcen der Basismeldeinhalte erläutert. Eine gesamtübersicht aller Ressourcen findet sich in diesem Leitfaden unter Ressourcen. Detallierte beschreibungen und Implementerungsanweisungen finden sich in diesem Leitfaden unter Ressourcen → jeweilige Ressource.

Ressource "Notification"

In dieser Ressource wird die Meldung definiert. Die Meldung ist NICHT die konkrete Übermittlung an DEMIS! Sie ist vielmehr ein abstraktes Profil, welches aus mehreren konkreten Meldevorgängen besteht bzw. bestehen kann. Eine Meldung ("Notification") hat einen eindeutigen Identifier ("NotificationID"), der für alle Meldevorgänge ("NotificationBundles") in der Meldung gleich ist. Das bedeutet, dass die "NotificationID" systemweit NICHT eindeutig ist, da mehrere konkrete Meldevorgänge die selbe "NotificationID" tragen können, wenn sie sich auf die selbe Meldung beziehen.

Hat man eine Meldung mit mehren Meldevorgängen, so muss man bei jedem dieser Meldevorgänge die gleiche NotificationID in der Ressource Notification angeben. Aus diesem Grund muss die NotificationID aus dem meldenden System heraus an DEMIS übergeben werden. Dafür sind strenge Bildungsvorschriften notwendig, die in diesem Leitfaden beschrieben sind.

Ressource "NotificationBundle"

Die Meldevorgänge ("NotificationBundles") sind die konkret übermittelten Informationen, die eine Meldung ausmachen. Das gesamte übermittelte Dokument IST der Meldevorgang, er wird in der Ressource "NotificationBundle" lediglich definiert und mit einem Identifier versehen - der "NotificationBundleID". Der Meldevorgang enthält alle notwendigen Ressourcen, wie Notification, Melder, Betroffene Person, fachliche Meldeinhalte aus entspr. Paketen, etc., die einen vollständigen Meldevorgang ausmachen. So betrachtet, ist der Meldevorgang ein zusammengeschnürtes Päckchen an befüllten Ressourcen, daher der englische Begriff "Bundle".

Im Gegensatz zur "NotificationID" ist die "NotificationBundleID" systemweit in DEMIS einzigartig. Daher wird die NotificationBundleID im DEMIS-Backend erstellt und in jeden Meldevorgang geschrieben, der an DEMIS übergeben wird. Somit werden hier alle durch das meldende System übergeben Inhalte überschrieben! Die durch DEMIS festgelegte NotificationBundleID wird in der Quittung ("ReceiptBundle") dem Melder zurückgespiegelt, da er diese kennen muss.

Ressource "ReceiptBundle"

Der Meldevorgang, definiert in der Ressource "NotificationBundle", bildet die Eingabe für die ProcessNotification-Operation, die den gesamten Meldevorgang validiert und verarbeitet. Dies geschieht automatisch im Backend von DEMIS, nachdem ein Meldevorgang abgesetzt wurde. Als Ergebnis liefert DEMIS eine ProcessNotificationResponse und ein Quittungs-Bundle zurück. Ausnahme: Für rki.demis.igs wurde eine separate Operation definiert, die sich zu gegebener Zeit im entspr. Paket finden wird.

Die Ressource "ReceiptBundle" ist somit nicht zum eigentlichen Absetzen der Meldung notwendig, sondern wird vom DEMIS-Backend umgesetzt. Es ist die Antwort vom DEMIS-Backend auf das Absetzen einer Meldung.

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Das Quittungs-Bundle enthält die Meldequittung und die darin referenzierten Ressourcen. Die Meldungsquittung umfasst die Angaben zum von DEMIS ermittelten zuständigen Gesundheitsamt und enthält eine Quittung in Form einer PDF-Datei. Insbesondere die PDF-Datei ist von hohem Interesse für folgende Prozesse, da Sie alle wichtigen Identifier (Also auch "NotificationID" und "NotificationBundleID") und Meldeinhalte menschenlesbar darstellt. Sie enthält auch QR-Codes, die das Verarbeiten und übermitteln der Identifier zu vereinfachen. Daher sollte diese Quittung als PDF-Datei unbedingt nach dem Durchführen eines Meldevorgangs im meldenden System (LIS, LIMS. PVS, KIS, etc.) persisitiert werden und für Nutzenden des System leicht identifizierbar und einsehbar sein.

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Die ProcessNotificationResponse liefert das Ergebnis der Validierung des gesendeten Meldevorgangs, also ob er valide ist und erfolgreich übermittelt wurde im besten Falle, oder ob er nicht valide war und abgelehnt wurde, mit der Nennung der entsprechenden Fehler. Es kann auch Warnungen zu bestimmten Inhalten im Meldevorgang geben, die nicht dazu führen dass er abgelehnt wird, die aber dennoch dringend durch den Melder beachtet werden sollten.

Daher sollte das Ergebnis der Validierung im meldenden System (LIS, LIMS. PVS, KIS, etc.) leicht einsehbar sein, da insbesondere bei Warnungen oder bei der Ablehnung einer Meldung Handlungsbedarf durch die meldende Person erforderlich ist.