Akteure
Die FHIR-Spezifikation für die Schuleingangsuntersuchung ist für verschiedene Akteure im Gesundheitswesen, im Bildungsbereich und in anderen Hilfseinrichtungen, die an der Schuleingangsuntersuchung beteiligt sind, relevant:
Gesundheitsämter:
- Gesundheitsämter sind verantwortlich für die Organisation und Verwaltung der Schuleingangsuntersuchungen.
- Sie sammeln und verwalten Gesundheitsdaten von Kindern, die für die Schuleingangsuntersuchung relevant sind. -Die Gesundheitsämter können die FHIR-Spezifikation verwenden, um Daten gemäß ihrem Auftrag aufzunehmen, zu verarbeiten und – wo ggfs. notwendig – sicher mit anderen befugten Akteuren zu teilen.
Sorgeberechtigte:
- Sorgeberechtigte sind eine wichtige Informationsquelle, um Auskunft über den Gesundheitszustand des einzuschulenden Kindes zu geben.
- Sie können Gesundheitsdaten bereitstellen und Informationen von den Gesundheitsämtern und Schulen erhalten.
Perspektivisch
Schulen:
- Schulen arbeiten eng mit den Gesundheitsämtern zusammen, um sicherzustellen, dass alle eingeschriebenen Kinder die erforderlichen Schuleingangsuntersuchungen durchlaufen.
- Sofern eine rechtliche Grundlage besteht, können die Schulen die FHIR – Spezifikation verwenden, um ggfs. entsprechend dem Status des jeweils einzuschulenden Kindes Unterstützungsangebote zu planen und bereitzustellen.
Weitere Beteiligte
Ärzte und Gesundheitsdienstleister:
- Ärzte führen die Schuleingangsuntersuchungen durch und erfassen die Gesundheitsdaten der Kinder.
- Sie können die FHIR-Spezifikation verwenden, um die Untersuchungsergebnisse digital zu dokumentieren und an die Gesundheitsämter weiterzugeben.
Weitere Hilfseinrichtungen:
- Hilfseinrichtungen wie Erziehungsberatungsstellen und pädagogische Dienste für Kinder können Informationen über den Gesundheitszustand von Kindern erhalten, um gezielte Unterstützung bereitzustellen.
- Sie können die FHIR-Spezifikation nutzen, um Daten zu teilen und auf Informationen zuzugreifen.
Die Interaktionen erfolgen im ersten Schritt zwischen den Gesundheitsämtern und den Sorgeberechtigten zur Übermittlung der Antworten aus dem Sorgeberechtigtenfragebogen. Werden entsprechende rechtliche Grundlagen geschaffen, bietet die FHIR – Spezifikation mit einer passenden Erweiterung Möglichkeiten, Informationen mit berechtigten Beteiligten sicher zu teilen.