Terminschnittstelle für Dritte
IG-Version: 0.2.0
Verfasser: kv.digital GmbH
Herausgeber: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)
Simplifier-Projekt: Terminschnittstelle für Dritte
Gesetzliche Grundlage
Die gesetzliche Grundlage für die Terminschnittstelle für Dritte bildet § 370a Absatz 2 SGB V:
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ermöglicht die Nutzung der in dem elektronischen System nach Absatz 1 bereitgestellten Informationen [Termine für telemedizinische Leistungen] durch Dritte. Hierzu veröffentlicht sie eine Schnittstelle auf Basis international anerkannter Standards und beantragt deren Aufnahme auf die Plattform nach § 385 Absatz 1 Satz 2 Nummer 5. Die Vertragsärzte können der Weitergabe ihrer Daten an Dritte nach Satz 1 widersprechen.
Einleitung
Die Terminschnittstelle für Dritte ermöglicht es Drittanbietern, mithilfe von FHIR-Operationen den 116117 Terminservice anzusprechen, um...
- einen Vermittlungscode für überweisungsfreie Fachgruppen zu erstellen,
- den Status eines Vermittlungscodes abzurufen,
- freie Videosprechstundentermine zu suchen,
- einen freien Videosprechstundentermin zu buchen,
- Informationen zu einer bestehenden Terminbuchung abzurufen oder
- einen bereits gebuchten Videosprechstundentermin abzusagen.
Die Umsetzung dieser Schnittstelle erfolgt durch die kv.digital GmbH.
Alle FHIR-Ressourcen sind im zugehörigen Simplifier-Projekt Terminschnittstelle für Dritte enthalten.
Inhalt
Dieser FHIR Implementation Guide enthält Informationen zu folgenden Themen:
- Fachlicher Kontext, in dem die vorliegenden FHIR-Ressourcen Verwendung finden
- Authentifizierung, um die Terminschnittstelle für Dritte zu nutzen
- Vorgaben, nach denen die FHIR-Ressourcen erstellt wurden
- Details zu den vorliegenden FHIR-Profilen
- Details zu den vorliegenden FHIR-Operationen
- Release Notes, in denen die Änderungen der FHIR-Ressourcen pro Version zusammengefasst werden
Gender-Hinweis
Ausschließlich zum Zweck der besseren Lesbarkeit wird im vorliegenden Implementation Guide auf eine geschlechterspezifische Schreibweise sowie auf eine Mehrfachbezeichnung verzichtet. Wo immer möglich, wird eine geschlechtsneutrale Formulierung angestrebt. Alle Personenbezeichnungen sollen dennoch als geschlechtsneutral zu verstehen sein und alle Geschlechter gleichermaßen einschließen.