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Die Schnittstelle wird gepflegt und angepasst vom Schnittstellen-Team der RpDoc Solutions GmbH.

Bei Fragen oder Anmerkungen können Sie das Team über fhir@rpdoc.de erreichen.

Einleitung

Die KKVMH-Schnittstelle dient dem Abruf von historischen Leistungserbringer-Daten eines Versicherten von dessen Krankenkasse.

Die Daten erlauben der aufrufenden Anwendung dem jeweiligen Leistungserbringer einen umfangreichen Überblick über die medizinische Historie eines Versicherten zu geben und damit bei der Behandlung bzw. Beratung zu unterstützen.

Die historischen Leistungserbringer-Daten umfassen:

  • DMP-Teilnahmen
  • Pflegegrad
  • Ambulante Rezepte
  • Ambulante Diagnosen
  • Ambulante Prozeduren
  • Stationäre Aufenthalte (inkl. Diagnosen und Prozeduren)
  • Heilmittel
  • Hilfsmittel

Der Aufruf erfolgt im Auftrag eines Leistungserbringers und wird i.d.R. im Kontext eines Projekts oder Vertrags stattfinden. Der Kontext muss vorab zwischen den Beteiligten abgestimmt werden und wird bei der Anfrage über das Feld "Aufrufkontext" im Request-Bundle angegeben.

Die Schnittstelle besteht aus nur einer Funktion, der beim Aufruf ein KKVMH_REQUEST_BUNDLE übergeben wird und die mit KKVMH_RESPONSE_BUNDLE antworten sollte. Eine Verlinkung auf externe FHIR-Ressourcen ist nicht zulässig. Alle zum Request verfügbaren Daten sollen im Response enthalten sein. Im Rahmen dieser Schnittstelle ist kein Zugriff auf einzelne Elemente (zum Beispiel über GET mit Parametern) vorgesehen.

Noch offene Punkte

Verschlüsselung

Neben der obligatorischen Sicherheitsmaßnahmen (TLS, Client-Zertifikat, IP-Pinning) soll eine zusätzliche Inhaltsverschlüsselung angewendet werden. Die Details werden derzeit noch ausgehandelt. (Stand 04/2024)

Anfragen-Limit

Die Struktur der Schnittstelle unterstützt grundsätzlich die Bündelung beliebig vieler Datenanfragen in einer Abfrage. Um die Performance des Service sicherzustellen, muss die Anzahl der Anfragen pro Bundle begrenzt werden. Dies ist allerdings von der Implementierung des Service abhängig und muss individuell abgestimmt werden. Bei Überschreitung der maximal zulässigen Bundle-Größe ist ein entsprechender technischer Fehler zurückzugeben. Erste Absprachen und Empfehlungen stehen derzeit noch aus. (Stand 04/2024)