Allgemeine Konzepte von Medikationsdaten


Begriffsdefinitionen

Grundsätzlich werden folgende Definitionen verwendet:

  • Identifier – werden grundsätzlich systemseitig vergeben und können, müssen aber nicht dem Nutzer angezeigt werden.
  • Medikations-ID – Mit der Medikations-ID wird eine einzelne Medikation (Arzneimittel und zugehörige Angaben wie z.B. Dosierung) eindeutig identifiziert – diese bleibt stabil, auch wenn Änderungen z.B. der Dosierung erfolgen.
  • Zeilen-ID – Die Zeilen-ID ist eine ID die eine Medikationszeile eindeutig innerhalb des Dokuments identifiziert, identisch mit der Medikations-ID; kombiniert mit einer Regel aus einem Anforderungs- oder Funktionskatalog, in welchen Situationen eine neue Medikations-ID erforderlich wird.
  • Sequenznummer – Eine intendierte Reihenfolge, in welcher Sortierung eine Liste von Medikationseinträgen in einem System dem Nutzer angezeigt werden sollen (Reihenfolge in der Dokumenten- Instanz bzw. Reihenfolge innerhalb einer Gruppierung).
  • Therapieintentions-ID – Eine Therapieintentions-ID dient zur Zuordnung eines Medikationseintrags der Kategorie "Hinzugefügte Medikation" bzw. "Geänderte Medikation (inkl. Löschung)" zu einem Medikationseintrag der Kategorie "Bestand“.
  • Gruppierung – Die Zusammenfassung mehrerer Medikationen (bzw. ihrer ID‘s) unter einem bestimmten Begriff (z.B. Dauermedikation, Selbstmedikation) – dies ist zu unterscheiden von der The- rapieintention.
  • Historische Medikation – Dies bezeichnet einen Hinweis auf eine temporär oder dauerhaft abgesetzte Medikation, welche aber im Datenformat erscheint („ausgesetzt“).
  • Zwischenüberschriften – Zwischenüberschriften werden zur Gliederung von Medikationsdaten verwendet.
  • Arzneimittel – Beschreibt Handelspräparat oder eine Rezeptur, d.h. das konkrete Mittel.
  • Medikation – Beschreibt das Arzneimittel inkl. Einnahmehinweisen, etc..

Wirkstoff-Kodierungen und Wirkstoff-Verordnungen

Bei Verordnungen muss zwischen Arzneimittel-basierten und Wirkstoff-basierten Verordnungen unterschieden werden. Bei Medikationsplänen haben sich in der Praxis in Deutschland bisher die Arzneimittel-basierten Medikationspläne durchgesetzt.

Für die weiteren Ausführungen sind nochmals folgende zwei Definitionen herauszustellen:

  • Arzneimittel – Beschreibt Handelspräparat oder eine Rezeptur, d.h. das konkrete Mittel.
  • Medikation – Beschreibt das Arzneimittel inkl. Einnahmehinweisen, etc..

Die AG eMedikation unterstützt bewusst, neben dem Fokus auf Arzneimittel, auch die Abbildung von Wirkstoff-basierte Verordnungen. Hierfür können verschiedene Ansätze gewählt werden, die AG eMedikation hat sich für den folgenden Ansatz entschieden:

  1. Ergänzende Angabe von Inhaltsstoffen zu Arzneimitteln:
    • Die Angabe von Wirkstoffen ist ergänzend zu einem Arzneimittel möglich
    • Im Datenmodell kann bei jedem Eintrag eines Arzneimittels optional der oder die enthaltenen Wirkstoffe zusätzlich angegeben werden
    • Bei den Inhaltsstoffen kann außerdem noch zwischen aktiven Wirkstoffen und inaktiven Hilfsstoffen unterschieden werden
    • Das jeweilige System nennt den oder die Wirkstoffe unter Angabe des verwendeten Wirkstoffkatalogs
    • Gegebenenfalls können auch einheitliche, von allen Systemen zu nutzenden Wirkstoffkataloge vorgegeben werden

Grundsätzlich denkbar ist auch der folgende Ansatz:

  1. Wirkstoff-Verordnung als Alternative zur Arzneimittelverordnung:
    • Die Systeme haben die Möglichkeit, anstatt der Angabe eines Arzneimittels in einer Verordnung alternativ auch nur eine Verordnung auf Basis eines Wirkstoffes in der Medikationsdatenzusammenstellung zu nennen
    • Dies bedeutet, dass unter Umständen nur der Wirkstoff, aber nicht das entsprechende Handelspräparat angegeben werden
    • Im Datenmodell bedeutet das, dass Wirkstoffeinträge gleichberechtigt neben Arzneimitteleinträgen optional möglich sind.

Extensionen – Innovationsspielräume dauerhaft ermöglichen

Grundsätzlich ermöglicht die AG eMedikation Innovationsspielräume für Projekte zum Thema Medikation, AMTS, usw. – ohne dass dies sofort verpflichtend für alle anderen Systeme in der Fläche wird.

Das Konzept der „Extensionen“ hat zum Ziel, genau diese Innovationsspielräume zu ermöglichen, die genaue Umsetzung von Extensionen ist allerdings noch auszugestalten. Die AG eMedikation hat folgende Vorüberlegungen getätigt:

  • Extensionen sind der beste Mittelweg, um einerseits Innovationen, andererseits aber auch Vereinheitlichung in einem kontrollierten Rahmen umzusetzen
  • Es muss grundsätzlich für Extensionen eine unabhängige Registrierungsstelle geben
  • Für eine Registrierung müssen bestimmte Angaben getätigt werden
  • Im Rahmen der Registrierung sollte geprüft werden, dass keine Inkonsistenzen zu bestehenden Datenfeldern und Extensionen entstehen. Die Wiederverwendung von Extensionen sollte dabei ermuntert werden.
  • Eine Extension sollte zeitlich begrenzt sein (1-4 Jahre)
  • Parallel sollte ein Prüfprozess mit dem Ziel erfolgen, die Extension in die Regelinhalte zu überführen

Zielsetzung für komplexe Dosierangaben

Das eMDAF sieht vor auch komplexere Dosierangaben zu ermöglichen, die über das „4er" Schema (1-1-1-1) hinausgehen. Die Zielsetzung besteht darin, für die Nutzer die Möglichkeit zu schaffen, komplexere Medikationsschemata in einem elektronischen Format abbilden zu können. Weiterhin sollen unterstützende Systeme (z.B. zur Arzneimitteltherapiesicherheit / AMTS) diese Angaben auslesen und dem Nutzer (Arzt, Patient) eine ergänzende Hilfestellung anbieten.