Geltungsbereich (Scope)

Der Scope (Umfang) dieser FHIR-Spezifikation für die umfasst die Definition der Datenmodelle und der Interaktionsmuster im Zusammenhang mit der Krebsregistermeldung des Sterbefalls. Im ersten Schritt werden die folgenden Punkte spezifiziert:

  1. Datenmodelle: Die Spezifikation definiert die Datenmodelle für die Erfassung von Sterbedaten. Dies umfasst neben den direkten Umständen des Todes auch die möglichen weierführenden Todesursachen, potentielle Risiken sowie Angaben zu den am Prozess beteiligten Personen und Organisationen.

  2. Interaktionsmuster: Die Spezifikation beschreibt die Interaktionsmuster zwischen den Gesundheitsämtern, den Ärzten und anderen Hilfseinrichtungen. Dies beinhaltet den Datenaustausch, die Erfassung von Untersuchungsergebnissen und den Zugriff auf Gesundheitsdaten.

Was vorerst außen vor bleibt:

  1. Spezifische Implementierungsdetails: Die Spezifikation gibt allgemeine Leitlinien vor, um die Interoperabilität sicherzustellen, lässt jedoch spezifische Implementierungsdetails offen. Jede Organisation kann die Spezifikation gemäß ihren Anforderungen implementieren.

  2. Technologieabhängige Aspekte: Die Spezifikation ist technologieunabhängig und kann in verschiedenen Systemen und Plattformen implementiert werden.

Für weitere Releases sind folgende Schritte geplant:

  1. Erweiterungen und Präzisierungen: In zukünftigen Releases können Erweiterungen und Präzisierungen der Spezifikation vorgenommen werden, um auf spezifische Anforderungen oder neue Entwicklungen im Bereich der Schuleingangsuntersuchung einzugehen.

  2. Feedback-Integration: Die Spezifikation kann aufgrund von Rückmeldungen und Erfahrungen aus der Praxis angepasst werden, um sicherzustellen, dass sie den Bedürfnissen der Stakeholder gerecht wird.

Die FHIR-Spezifikation zur Sterbefall (Krebsregistermeldung) betrifft:

  • Gesundheitsämter: Sie sind für das Management der Daten verantwortlich.

  • Ärzte und Gesundheitsdienstleister: Sie führen die initialen und ggf. weiterführenden Untersuchungen (z.B. Obduktion) im Umfeld des Sterbefalls durch und dokumentieren die entsprechenden Daten.

  • Landeskrebsregister: Sie empfangen die erhobenen Daten und verarbeiten sie im Kontext der Dokumentation von Krebserkrankungen.

Die Spezifikation ist vorerst für niemanden verbindlich, allerdings empfohlen für die oben genannten Akteure.