{
  "resourceType": "NamingSystem",
  "meta": {
    "profile": [
      "http://fhir.de/StructureDefinition/namingsystem-de-basis/0.2"
    ]
  },
  "name": "kbv-pnr",
  "status": "draft",
  "kind": "identifier",
  "date": "2017-10-30",
  "publisher": "HL7 Deutschland e.V. (Technisches Komitee FHIR)",
  "contact": [
    {
      "telecom": [
        {
          "system": "other",
          "value": "http://hl7.de/technische-komitees/fhir/"
        }
      ]
    }
  ],
  "responsible": "Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)",
  "type": {
    "coding": [
      {
        "system": "http://hl7.org/fhir/v2/0203",
        "code": "PRN"
      }
    ]
  },
  "description": "Jedes von einer Kassenärztlichen Vereinigung anerkannte Praxisnetz erhält von dieser eine Praxisnetznummer (PNR). Die PNR wird von den am Netz beteiligten Betriebsstätten und Nebenbetriebsstätten neben der jeweiligen Betriebsstättennummer geführt.",
  "usage": "Die PNR ist 5-stellig. Die ersten beiden Ziffern stellen den KV-Landes- oder Bezirksstellenschlüssel gemäß Anlage 1 dar. Die Ziffern drei bis fünf werden von der Kassenärztlichen Vereinigung zur eindeutigen Identifizierung des Praxisnetzes vergeben. (1) Die PNR bleibt auch bei Änderung in der Zusammensetzung des Praxisnetzes bestehen, soweit die Richtlinie der Kassenärztlichen Vereinigung zur Anerkennung von Praxisnetzes gemäß § 87b SGB V nichts anderes vorsieht. (2) Eine PNR darf erst fünf Jahre nach Beendigung des Anerkennungsstatus wieder neu vergeben werden",
  "uniqueId": [
    {
      "type": "uri",
      "value": "http://fhir.de/NamingSystem/kbv/pnr",
      "preferred": true,
      "period": {
        "start": "2017-09-15"
      }
    }
  ]
}